Aus dem Kreisausschuss

Keine Probleme mit dem Verwaltungsrat

Mittwoch
06.09.2017, 18:36 Uhr
Autor:
khh
veröffentlicht unter:
Im Kreisausschuss ging es heute unter anderem um die Entlastung des Verwaltungsrates der Kyffhäusersparkasse Artern - Sondershausen...


Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, dem Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse Artern – Sondershausen Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.
An der Abstimmung nahmen Antje Hochwind (SPD), Thomas Gelhaar (SPD) und Raimund Scheja (CDU) nicht teil, weil sie selbst Mitglieder des Verwaltungsrats sind...


Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind

Der Verwaltungsrat trat im Jahr 2016 zu sieben Sitzungen zusammen und überwachte die Geschäftsführung des Vorstandes. Der Vorstand der Sparkasse informierte den Verwaltungsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäfts-, Ertrags- und Risikoentwicklung. Der Verwaltungsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen der Sparkasse eingebunden und hat die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben wahrgenommen. Insbesondere wurde die Geschäfts- und Risikostrategie der Kyffhäusersparkasse sowie die Planung 2016 eingehend erörtert.

Der Kreditausschuss fasste in insgesamt drei Sitzungen die nach der Satzung und der Geschäftsanweisung vorgesehenen Beschlüsse.

Der Jahresabschluss der Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen per 31.12.2016 ist von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, vertreten durch Herrn Wirtschaftsprüfer Kube und Herrn Verbandsrevisor Hentrich, hat am 1. Juni 2017 dem Verwaltungsrat der Kyffhäusersparkasse den Jahresabschluss erläutert und ausführlich über die wirtschaftlichen Verhältnisse berichtet. Besondere Prüfungsfeststellungen ergaben sich nicht. Aufgrund des Berichtes, der aussagt, dass die Verhältnisse der Sparkasse geordnet sind, hat der Verwaltungsrat entsprechend § 20 Abs. 3 des Thüringer Sparkassengesetzes den Jahresabschluss festgestellt und dem Vorstand gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Sparkassengesetz Entlastung erteilt.

Der Jahresüberschuss von 603.821,87 EUR wurde in Höhe von 150.955,47 EUR der Sicherheitsrücklage zugeführt. Der verbleibende Betrag von 452.866,40 EUR wurde an den Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke abgeführt.

Der Geschäftsbericht 2016 liegt den Kreistagsmitgliedern vor.

Die Entlastung des Verwaltungsrates ist originäre Aufgabe des Kreistages.

Entsprechend § 20 Absatz 5 Thüringer Sparkassengesetz wird vorgeschlagen, dem Verwaltungsrat der Sparkasse Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.