Zwei weitere Betriebe betroffen
Weitere Geflügelpest-Fälle im Kyffhäuserkreis
Im Kyffhäuserkreis ist bei zwei weiteren Geflügel haltenden Betrieben das Virus der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) festgestellt worden. Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises sind alle notwendigen Maßnahmen ergriffen worden...
Im Kyffhäuserkreis wurde die Vogelgrippe in zwei weiteren Betrieben festgestellt, Symbolbild (Foto: emw)
Die betroffenen Geflügelhaltungen liegen in der Überwachungszone eines Putenmastbetriebes im Kyffhäuserkreis, bei dem am 18. Februar 2026 das Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden war.
Zunächst war ein Kleinstbestand betroffen. Von insgesamt acht Haushühnern verendete ein Tier, andere zeigten Symptome. Die amtlich entnommen Proben wurden im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) untersucht, wobei Aviäres Influenza Virus festgestellt und durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt wurde.
Nachfolgend sind in einem weiteren Betrieb mit rund 90 Tieren, davon 70 Hühner, 20 Tiere verendet. Auch hier bestätigte nach amtlicher Probenahme und Untersuchung am Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz das Friedrich-Loeffler-Institut den Befund des HPAI-Virus vom Subtyp H5N1.
Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises werden alle notwendigen Tierseuchen-Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Die Tiere der neu betroffenen Geflügelbestände sind bereits unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet worden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sperrzonen müssen erneut eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet werden. Die Sperrzonen in den bisher betroffenen Landkreisen Sömmerda und Kyffhäuserkreis werden angepasst und ergänzt. Weiterhin reicht die neue Überwachungszone auch in den Landkreis Nordhausen sowie nach Sachsen-Anhalt. Die genauen Grenzen sowie die in den Sperrzonen geltenden Maßnahmen werden durch die jeweils zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter mit einer Allgemeinverfügung festgelegt.
Gegenwärtig ist erkennbar, dass auch die Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in Thüringen wieder ansteigen. Seit Beginn des Jahres wurden thüringenweit 34 Wildvögel positiv auf das Virus der HPAI getestet. Auch deutschlandweit sind Wildvögel und Hausgeflügel sowie gehaltene Vögel betroffen. So wurde das Virus der hochpathogenen aviären Influenza bei 775 Wildvögeln und in 57 Betrieben mit Geflügel beziehungsweise gehaltenen Vögeln nachgewiesen (Quelle: Tierseuchen-Nachrichtensystem, Stand 26.02.).
Das Sozialministerium appelliert erneut und eindringlich an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um den eigenen Bestand zu schützen. Es wird auch um Verständnis für die angeordneten Maßnahmen in den ausgewiesenen Sperrzonen und Zonen mit Aufstallungsanordnungen gebeten. Sie dienen dem Schutz der Haugeflügelbestände.
Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel und auch in Hobbyhaltungen ist das jeweils zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt schnellstmöglich zu informieren (https://verbraucherschutz.thueringen.de/ueberwachung-vor-ort).
Weitere Informationen einschließlich Verhaltenshinweise für Hundehalter und beim Totfund von Wildvögeln sind bei den zuständigen Thüringer Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern und auf der Homepage des Sozialministeriums zu finden (https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest). Hier ist auch eine interaktive Karte hinterlegt, die Aufschluss über Sperrzonen beziehungsweise Gebiete in Thüringen gibt, in denen das Hausgeflügel aktuell aufgestallt werden muss. Aufgrund des aktiven Geflügelpestgeschehens ist mit einer fortlaufenden Aktualisierung der Karte zu rechnen.
Eine Zeitverzögerung von wenigen Tagen ist teilweise zu beachten.
Im Kyffhäuserkreis wurde die Vogelgrippe in zwei weiteren Betrieben festgestellt, Symbolbild (Foto: emw)
Die betroffenen Geflügelhaltungen liegen in der Überwachungszone eines Putenmastbetriebes im Kyffhäuserkreis, bei dem am 18. Februar 2026 das Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden war.
Zunächst war ein Kleinstbestand betroffen. Von insgesamt acht Haushühnern verendete ein Tier, andere zeigten Symptome. Die amtlich entnommen Proben wurden im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) untersucht, wobei Aviäres Influenza Virus festgestellt und durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt wurde.
Nachfolgend sind in einem weiteren Betrieb mit rund 90 Tieren, davon 70 Hühner, 20 Tiere verendet. Auch hier bestätigte nach amtlicher Probenahme und Untersuchung am Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz das Friedrich-Loeffler-Institut den Befund des HPAI-Virus vom Subtyp H5N1.
Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises werden alle notwendigen Tierseuchen-Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Die Tiere der neu betroffenen Geflügelbestände sind bereits unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet worden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sperrzonen müssen erneut eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet werden. Die Sperrzonen in den bisher betroffenen Landkreisen Sömmerda und Kyffhäuserkreis werden angepasst und ergänzt. Weiterhin reicht die neue Überwachungszone auch in den Landkreis Nordhausen sowie nach Sachsen-Anhalt. Die genauen Grenzen sowie die in den Sperrzonen geltenden Maßnahmen werden durch die jeweils zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter mit einer Allgemeinverfügung festgelegt.
Gegenwärtig ist erkennbar, dass auch die Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in Thüringen wieder ansteigen. Seit Beginn des Jahres wurden thüringenweit 34 Wildvögel positiv auf das Virus der HPAI getestet. Auch deutschlandweit sind Wildvögel und Hausgeflügel sowie gehaltene Vögel betroffen. So wurde das Virus der hochpathogenen aviären Influenza bei 775 Wildvögeln und in 57 Betrieben mit Geflügel beziehungsweise gehaltenen Vögeln nachgewiesen (Quelle: Tierseuchen-Nachrichtensystem, Stand 26.02.).
Das Sozialministerium appelliert erneut und eindringlich an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um den eigenen Bestand zu schützen. Es wird auch um Verständnis für die angeordneten Maßnahmen in den ausgewiesenen Sperrzonen und Zonen mit Aufstallungsanordnungen gebeten. Sie dienen dem Schutz der Haugeflügelbestände.
Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel und auch in Hobbyhaltungen ist das jeweils zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt schnellstmöglich zu informieren (https://verbraucherschutz.thueringen.de/ueberwachung-vor-ort).
Weitere Informationen einschließlich Verhaltenshinweise für Hundehalter und beim Totfund von Wildvögeln sind bei den zuständigen Thüringer Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern und auf der Homepage des Sozialministeriums zu finden (https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest). Hier ist auch eine interaktive Karte hinterlegt, die Aufschluss über Sperrzonen beziehungsweise Gebiete in Thüringen gibt, in denen das Hausgeflügel aktuell aufgestallt werden muss. Aufgrund des aktiven Geflügelpestgeschehens ist mit einer fortlaufenden Aktualisierung der Karte zu rechnen.
Eine Zeitverzögerung von wenigen Tagen ist teilweise zu beachten.