Kyffhäuserkreis

Zukünftig Kontrollen der Gelben Tonnen

Mittwoch
30.10.2024, 14:13 Uhr
Autor
emw
veröffentlicht unter:
Das Umweltamt des Kyffhäuserkreises wird in den kommenden Wochen die richtige Befüllung der Gelben Tonnen im Kyffhäuserkreis kontrollieren...

Hintergrund ist, dass im Kyffhäuserkreis überdurchschnittlich viel Müll in den Gelben Tonnen gesammelt wird und somit die Vermutung besteht, dass statt gebrauchter Leichtverpackungen, die ausschließlich in der Gelben Tonne gesammelt werden sollen, auch andere Abfälle in die Tonne gelangen.

Ein Arbeitskreis der dualen Systeme, den sog. „Waste Watchern“, führte eine Stichprobenanalyse im Kyffhäuserkreis durch. Dieser legte dem Landratsamt nunmehr seine Erkenntnisse vor: Der Bundesdurchschnitt beträgt ca. 30 kg Sammelmenge an Leichtverpackungen pro Einwohner und Jahr.

Im Vergleich dazu erreichte laut Analyse im Kyffhäuserkreis im Jahr 2023 die Sammelmenge ein Rekordhoch von 60 kg pro Einwohner, also doppelt so viel wie bundesweit üblich. Im Ergebnis der Analyse zeigt sich, dass die Gelben Tonnen oft mit Restmüll wie Speiseabfällen, Aschenbecherinhalt oder Katzenstreu befüllt waren. Der hohe Restmüllanteil führt dazu, dass ein Recycling der Leichtverpackungen nicht mehr möglich ist. Gemäß der Stichprobenanalyse des Arbeitskreises der dualen Systeme seien sämtliche Wohnlagen im Landkreis von den Fehlbefüllungen betroffen. Neben Großwohnanlagen, bei denen der Müll nahezu anonym entsorgt wird, konnten diese auch in Einfamilienhaussiedlungen verzeichnet werden.

Das Landratsamt nimmt die Stichprobenanalyse zum Anlass, in den kommenden Wochen Sichtkontrollen der Gelben Tonnen im Bereich der Wohnungsgenossenschaften des Kyffhäuserkreises durchzuführen. Dabei soll geprüft werden, ob und inwieweit die Erkenntnisse aus der Analyse zutreffen, um gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten.

In die Gelben Tonnen gehören ausschließlich restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier oder Glas bestehen. Außerdem ist zu beachten, dass die Verpackungsabfälle nur lose oder in transparenten handelsüblichen Säcken in die Behälter geworfen werden dürfen. Die Verwendung von blickdichten Säcken ist zur Vermeidung von Fehlwürfen, die sonst nicht erkannt werden können, ausgeschlossen und stellt deshalb eine Fehlbefüllung dar.