Frauen in Thüringen beantragen mehr als doppelt so häufig Kinderkrankengeld wie Männer. Das belegt eine aktuelle Analyse von entsprechenden Daten der BARMER...
So wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des vergangenen Jahres 9.809 entsprechende Anträge von Frauen und 4.483 Anträge von Männern gestellt, die bei der Krankenkasse versichert waren.
Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, um Belastungen von Eltern zu mindern und eine gesunde Umgebung für Familien zu schaffen. Allerdings zeigt unsere Untersuchung auch, dass Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung tragen. Sie bleiben häufiger zuhause, um bei Krankheit des Kindes die Betreuung sicherzustellen, sagt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Thüringen.
Insgesamt sei das Kinderkrankengeld bis Ende vergangenen Jahres 14.292 Mal beantragt worden. In den Jahren 2021 und 2022 seien in Thüringen jeweils rund 18.500 entsprechende Anträge auf die Geldleistung gestellt worden.
Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern auch bei Zahltagen
Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld zeigt sich der Analyse zufolge auch bei den Zahltagen. So wurden im Jahr 2021 etwa 52.300 Zahltage registriert, 36.400 von Frauen und 15.900 von Männern. Im Jahr 2022 waren es etwa 49.400 Zahltage. 34.900 entfielen auf Frauen und 14.500 auf Männer. Im Jahr 2023 wurden bis Ende Dezember etwa 33.900 Zahltage erfasst, 23.500 von Frauen und 10.400 von Männern.
Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld seit Januar 2024
Eltern haben seit 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung jetzt für 15 statt für regulär zehn Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende Dezember 2023 ausgelaufen.