Nachdem der Landkreis in der vergangenen Woche Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest bekannt gegeben hatte, weist das Veterinäramt nun noch einmal darauf hin, dass die Stallpflicht für alle Geflügelhalter im Kreis gilt...
Wie das Veterinäramt noch einmal unterstreicht, gilt die Stallpflicht nicht allein für die festgelegten
Sperr- und Beobachtungsbezirke, sondern
für alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis. Weitere Informationen finden sich auf einer eigens eingerichteten
Infoseite des Landratsamtes. Zudem will man zeitnah ein sogenanntee "FAQ" veröffentlichen, die häufig gestellte Fragen klärt.
Die entsprechende Verfügung findet sich
hier .