Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern

Kein Wasser aus Bach, See und Fluss

Donnerstag
13.08.2020, 11:24 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Die fehlenden ergiebigen Niederschläge der letzten Wochen und Monate haben dazu geführt, dass die Pegel der Bäche und Flüsse im Kreisgebiet stark gefallen sind. Die Wasserentnahme aus Flüssen, Seen und Bächen ist deswegen bis auf weiteres verboten...

Die Entnahme oder Ableitung von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist gemäß § 33 WHG nur zulässig, wenn die Abflussmenge erhalten bleibt, die für das Gewässer und andere damit verbundene Gewässer erforderlich ist, um die Ziele der Gewässerbewirtschaftung erfüllen zu können. Diese Mindestwasserführung ist derzeit nicht mehr gewährleistet.

Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ab sofort bis auf weiteres untersagt, aus Flüssen, Bächen und Seen Wasser zur Beregnung von Flächen zu entnehmen. Das gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis dazu erteilt wurde. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet wird.

Die Wettersituation hat in den Gewässern des Landkreises zu niedrigen Wasserständen geführt. Vor allem in kleineren Gewässern sind die Abflussmengen bedenklich.

Da eine Änderung der Situation derzeit nicht in Sicht ist, muss damit gerechnet werden, dass sich die Lage noch verschärft. Entsprechend soll die nun erlassene Allgemeinverfügung die Lebensgrundlage Wasser, wasserökologische Belange und das Wohl der Allgemeinheit schützen und erhalten. Extremes Niedrigwasser beeinträchtigt nicht nur den Lebensraum der Pflanzen und Tiere in den Gewässern, sondern auch die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten – und des Menschen.

Insofern gilt der Appell an die Bürgerinnen und Bürger weiterhin, sorgsam mit der Ressource Wasser umzugehen und sich verantwortungsbewusst zu verhalten.

Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann im Amtsblatt des Landratsamtes (Datum der Veröffentlichung 14.08.2020) auf der Internetseite des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis eingesehen werden.