Ein Blick in die Statistik

Verfahren zu Kindeswohlgefährdung auf Höchststand

Mittwoch
12.08.2020, 10:18 Uhr
Autor
red
veröffentlicht unter:
Im Jahr 2019 wurden von den Thüringer Jugendämtern 3 983 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durchgeführt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, war das im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 502 Gefährdungseinschätzungen bzw. 14,4 Prozent…

Von den Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung waren Mädchen (1 943 bzw. 48,8 Prozent) und Jungen (2 040 bzw. 51,2 Prozent) gleichermaßen betroffen.

Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzungen wurden durch die Fachkräfte 652 akute (16,4 Prozent) und 602 latente Kindeswohlgefährdungen (15,1 Prozent) festgestellt. In 2 729 Fällen (68,5 Prozent) kamen die Experten zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorlag. Jedoch bestand in zwei Drittel dieser Fälle (1 837 Verfahren bzw. 67,3 Prozent) Hilfe- bzw. Unterstützungsbedarf.

Die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung sind Anzeichen für Vernachlässigung, die in 855 Fällen im Rahmen der Gefährdungseinschätzung festgestellt wurden (68,2 Prozent). Anzeichen für körperliche Misshandlungen zeigten sich in 276 Fällen (22,0 Prozent), Anzeichen für psychische Misshandlungen in 301 Fällen (24,0 Prozent) und in 60 Fällen (4,8 Prozent) wurden durch die Fachkräfte Anzeichen für sexuelle Gewalt ermittelt.

Mit 961 Kindern, für die ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, war fast ein Viertel (24,1 Prozent) keine 3 Jahre alt, wobei 358 von ihnen das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei den unter 3-Jährigen lag bei 77,1 Prozent (741 Fälle) eine Kindeswohlgefährdung vor oder es bestand Unterstützungsbedarf, darunter 281 Kinder unter 1 Jahr. In 820 Fällen (20,6 Prozent), bei denen eine Einschätzung der Kindeswohlgefährdung durchgeführt wurde, waren die Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren. Bei 640 (78,0 Prozent) von ihnen wurde eine Kindeswohlgefährdung oder Hilfebedarf festgestellt. Weitere 916 Kinder (23,0 Prozent) befanden sich bei der Gefährdungseinschätzung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren und 1 286 (32,3 Prozent) im Alter von 10 bis unter 18 Jahren.

Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung erhielten die Jugendämter in 770 Fällen von der Polizei, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft (19,3 Prozent). Weitere 564 Initiativen gingen von anonymen Meldern aus (14,2 Prozent) und in 355 Fällen (8,9 Prozent) waren es Bekannte oder Nachbarn.