Fremdenfeindlicher Hintergrund nicht ausgeschlossen

Kellerfenster beschädigt

Ein eingeschlagenes Kellerfenster und eine beschädigte Tür hinterließ ein Unbekannter in der vergangenen Nacht in einem Wohnheim in der Ullrichstraße...


Zuvor hatte dieser den Bewohnern verbal gedroht und mehrfach gegen die Eingangstür geklopft, ehe er sich eine herumliegende Latte nahm und das Fenster zerstörte. Der Unbekannte konnte unerkannt entkommen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden.