Stadtverwaltung Nordhausen verfügt:

Kein Erdaushub ums Südharz Klinikum mehr

Mittwoch
24.11.2021, 14:10 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Ab dem morgigen 25. November gilt die Allgemeinverfügung der Stadt Nordhausen über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen. Die auf Grundlage des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes eine Allgemeinverfügung erlassene Verfügung gilt vorerst bis 31. Dezember...

Dem Südharz Klinikum Nordhausen kommt eine besondere Bedeutung bei der Behandlung von Erkrankten und der allgemeinen Daseinsfürsorge im Landkreis Nordhausen, und darüber hinaus, zu. Da diesem bei der Behandlung von Corona-Infizierten mit schweren Verläufen ein besonders hoher Stellenwert zu Teil wird, ist dieses während der Pandemie als besonders schutzbedürftige Einrichtung zu betrachten. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Infektionen während der „Vierten Welle“ noch stark zunehmen wird. Dadurch bedingt ist eine uneingeschränkte medizinische Versorgung, insbesondere bei schwerem Verlauf mit stationärer Behandlung, unabdingbar. Somit ist sicherzustellen, dass der Betrieb des Südharz Klinikums Nordhausen nicht durch einen plötzlichen Kampfmittelfund unterbrochen wird.

Das Territorium der Stadt Nordhausen ist als Kampfmittelabwurfgebiet des II. Weltkrieges ein mit Kampfmittel stark belastetes Gebiet. Es besteht somit grundsätzlich in Nordhausen eine latente Gefahr in Bezug auf Kampfmittelbelastung, da nicht bekannt ist, wo genau sich Blindgänger befinden. Mit dem Eingriff in den Boden durch Baumaßnahmen wird aus der latenten Gefahr eine akute Gefahr. Sollte es auf Grund von Erdaushubarbeiten zu einem Kampfmittelfund im Umkreis von 500 Metern zum Südharz Klinikum Nordhausen kommen, müsste auch eine Evakuierung des Klinikums vorgenommen werden. Dies gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

Genehmigte und bereits begonnen Baumaßnahmen, bei denen eine Sondierung nach möglichen Kampfmitteln erfolgt ist und Kampfmittelfreiheit nachgewiesen wurde, sind vom Verbot ausgenommen.