Landwirtschaft in Thüringen

Freigabe ökologischer Vorrangflächen zur Futtergewinnung

Dienstag
30.06.2020, 11:20 Uhr
Autor:
ik
veröffentlicht unter:
„Wir geben ab dem 1. Juli erneut Ökologische Vorrangflächen für die Futtergewinnung frei. Die vom Klimawandel verursachte extreme Trockenheit der letzten beiden Jahre führte dazu, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte keine Futterreserven für die Tierhaltung anlegen konnten......

.....Mit dieser Entscheidung ermöglichen wir unbürokratisch, dass die ökologischen Brachen beweidet oder zur Futternutzung geschnitten werden können“, sagt Thüringens Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff.

Landwirte, die in Thüringen einen Antrag auf Agrarbeihilfen gestellt haben, können in diesem Jahr wieder die Futtergewinnung auf Brachen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) durchführen.

Die Allgemeinverfügung vom 15.06.2020 ist in den Zweigstellen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) öffentlich ausgehangen. Zusätzlich kann diese auf den TMIL-Seiten eingesehen werden. Wer die Freigabe nutzen will, muss vom 1. bis 15.07.2020 formlos die Anzeige bei der örtlich zuständigen Zweigstelle des TLLLR einreichen. „Mit der Freigabe der ökologischen Vorrangflächen für die Futtergewinnung wollen wir die Landwirte finanziell entlasten, da sie wegen der geringen Vorräte mehr Futter zukaufen müssten“, so Hoff.

Das auf solchen Flächen gewonnene Futter kann für die eigene Tierhaltung oder auch für die Tierhaltung von Dritten dienen. In der Anzeige müssen die Flächen benannt werden und in welchem Zeitraum der Aufwuchs (Heu/Silage/Weide) genutzt wird.

Die Futternutzung von diesen flächigen Brachen hat im Rahmen der Direktzahlungen folgende Konsequenzen:

Diese Brachen werden im Rahmen der Anbaudiversifizierung im Zeitraum vom 1. bis 15.07.2019 wie Gras und andere Grünfutterpflanzen behandelt. Für die Pflicht zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen bleibt die bisherige Einstufung bestehen. Das TLLLR gibt bei Bedarf Auskunft, ob die Pflichten zur Anbaudiversifizierung problemlos erfolgen können.

Eine generelle Nutzung von Streifenelementen als ökologische Vorrangflächen wie „Feldränder/Pufferstreifen“ und „Streifen beihilfefähiger Flächen am Waldrand“ ist möglich.