Oberbürgermeister Kai Buchmann:

Schnelle und unbürokratische Hilfen für Kommunen

Freitag
22.05.2020, 09:50 Uhr
Autor:
red
veröffentlicht unter:
Im Rahmen der letzten Stadtratssitzung informierte Oberbürgermeister Kai Buchmann die Mitglieder über den Stand der Corona-bedingten Maßnahmen in der Stadt sowie die gegenwärtige Haushaltslage...

„Der Corona-bedingte Stillstand hat spürbare Auswirkungen nicht nur für unser Land sowie die Landkreise, sondern auch für die einzelnen Kommunen und so auch für unsere Stadt. Die Größenordnungen, die den städtischen Haushalt belasten werden, sind noch nicht vollumfänglich absehbar. Als Stadt befürchten wir über das Jahr 2020 hinaus Steuerausfälle in zweistelliger Millionenhöhe. Aus diesem Grund habe ich die Haushaltssperre angeordneten und aus diesem Grund besteht für die Stadt Nordhausen der dringende Bedarf auf Zuweisung aus dem Paket „Stabilisierung kommunaler Haushalte“ des Landes, auch über das Haushaltsjahr 2020 hinaus. Hierzu habe ich als Oberbürgermeister die Finanzministerin in der letzten Woche angeschrieben,“ führt der Oberbürgermeister aus.

Mit Blick auf die gestern veröffentlichten Vorschläge der SPD-Landräte begrüßt Nordhausens Oberbürgermeister die nun beginnende inhaltliche Tiefe der Diskussion. Gleichwohl verweist er darauf, dass die Gewerbesteuer eine direkte Steuer der Gemeinden ist. „Eine Abrechnung muss somit auch einzig und allein zwischen Gemeinden und Landesregierung erfolgen – so wie von den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte Thüringens gegenüber der Landesregierung kürzlich gefordert. Dabei haben wir natürlich auch die strengen Regeln zum Steuergeheimnisses im Blick, die bei einer Spitzabrechnung gegenüber dem Landkreis zur Disposition stünden. Wir brauchen in der derzeitigen Situation schnelle, unbürokratische sowie direkte Maßnahmen und kein Spiel über die Bande“. Aus diesem Grund könnte die zur Verfügung stehende Summe aus dem Landeshaushalt für die Kommunen auch prozentual auf Grundlage der IST-Gewerbesteuerstatistik (lt. Thüringer Landesamt für Statistik) der Gemeinden zum 31. Dezember 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre, ausgeschüttet werden. Dies würde die Pro-Kopf-Ausschüttung verhindern und die individuelle Gewerbestrukturen der Gemeinden berücksichtigen,“ so Buchmann abschließend.