So, 1. März 2026
11.00 Uhr
Regelung für Kleinkrafträder
Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem grünen ein schwarzes Versicherungskennzeichen tragen. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, gehören zum Beispiel Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren... (red)