Meldungen aus dem Landratsamt

Überplanmäßige Ausgaben

Freitag
09.12.2016, 19:49 Uhr
Autor:
khh
veröffentlicht unter:
Am Dienstag beschloss der Kreisausschuss des Kreistages des Kyffhäuserkreises ein ganze Reihe überplanmäßige Ausgaben im Sozialwesen, die bei der Erstellung des Haushalts nicht vorhersehbar waren...

Überplanmäßige Ausgaben im Bereich der Schülerbeförderung/ Schülerspezialverkehr


Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 75.000,00 € in der HHStelle 01.2900.63901 Kosten der notwendigen gesetzlichen Schülerbeförderung (Schülerspezialverkehr).

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):

Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben im Bereich des Schülerspezialverkehrs, die entsprechend der Hochrechnungen einen Mehrbedarf in Höhe von 75.000,00 € bis zum Jahresende aufzeigen.

Da im Jahr 2015 eine europaweite Ausschreibung für den Schülerspezialverkehr durchgebührt wurde und weiterhin zahlreiche Zugänge von Schülern im Schülerspezialverkehr erfolgten, war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2015/2016 bzw. dem Nachtragshaushalt 2016 die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe nicht vorhersehbar.

Die Mehrausgaben werden durch Minderausgaben in der HH-Stelle 01.79200.71502 „Erfüllung Gesellschaftervertrag“ gedeckt. Der Mittelplanung für die HH-Stelle 01.79200.71502 lagen die Wirtschaftspläne der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (VGS) sowie der Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH (RBG) für das Geschäftsjahr 2016 zugrunde.

Aufgrund der relativ stabilen und guten betriebswirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen konnten die Vereinbarungen in den mit dem Gesellschafter Kyffhäuserkreis abgeschlossenen Dienstleistungsaufträgen weitestgehend gehalten werden. Insoweit werden die in der HH-Stelle „Erfüllung Gesellschaftervertrag“ eingestellten Mittel im Jahr 2016 nicht vollumfänglich benötigt. Gegenüber der VGS bestehen aus dem Gesellschaftsvertrag heraus per 31.12.2015 offene Verbindlichkeiten i.H.v. 11.345,52 €, die entsprechend auszugleichen sind. Gespräche über den Zeitpunkt des Ausgleichs der offenen Forderungen gegenüber der RBG aus dem Jahresabschluss 2015 sind noch nicht abgeschlossen.

Überplanmäßige Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen



Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 200.000,00 € in der HHStelle 01.41258.74650 Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nach § 54 SGB XII.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):

Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII, die entsprechend der Hochrechnungen einen Mehrbedarf in Höhe von 200.000,00 € bis zum Jahresende aufzeigen.

Die Steigerung zeichnet sich einerseits durch Vergütungserhöhungen ( Erhöhungen der Grund- und Maßnahme- und Investitionskosten ) einzelner Einrichtungen aber auch durch Erhöhungen der Fahrtkostensätze bei Werkstätten außerhalb des Kyffhäuserkreises ab.

Die Fallzahlen halten sich durch eine fast einheitliche Zahl von Zu- und Abgängen relativ stabil und entsprechen somit den geplanten Ansatzzahlen.

Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen und Minderausgaben im EPL 4 Soziales gedeckt.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.

Überplanmäßige Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - sonstige Eingliederungshilfe


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 350.000,00 € in der HHStelle 01.41278.74660 sonstige Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):

Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII, die entsprechend der Hochrechnungen einen Mehrbedarf in Höhe von 350.000,00 € bis zum Jahresende aufzeigen.

Die Steigerung zeichnet sich einerseits durch Erhöhung einzelner Entgelte stationärer Einrichtungen (tarifliche Anpassungen) aber auch durch die höchste Rentenerhöhung seit mehreren Jahren ab.
Da Einnahmen durch Renten auf den vorrangigen Anspruch von Grundsicherungsleistungen angerechnet werden, steigt hierzu parallel der Anspruch der nachrangigen stationären Eingliederungshilfe.

Die Fallzahlen halten sich durch eine fast einheitliche Zahl von Zu- und Abgängen relativ stabil und entsprechen somit den geplanten Ansatzzahlen.

Die Mehrausgaben werden durch Minderausgaben im EPL 4 Soziales gedeckt.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.

Überplanmäßige Ausgaben im Bereich der vollstationären Hilfe zur Pflege



Beschlussvorschlag
Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 300.000,00 Euro in
der HHStelle 01.41168.74220 Hilfe zur Pflege vollstationär Pflegestufe II nach §§ 61 ff SGB
XII

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):

Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben im Bereich der Hilfe zur Pflege vollstationär nach §§ 61 ff SGB Xll, die entsprechend der Hochrechnungen einen Mehrbedarf in
Höhe von 300.000,00 ê bis zum Jahresende aufzeigen.
Die Steigerung zeichnet sich durch die Erhöhung der Entgelte stationärer Einrichtungen
(pauschale Entgelterhöhungen durch die Landespflegesatzkommission) ab.
Die Fallzahlen halten sich durch eine fast einheitliche Zahl von Zu- und Abgängen relativ
stabil und entsprechen somit den geplanten Ansatzzahlen.
Die Mehrausgaben werden durch Minderausgaben und Mehreinnahmen im EPL 4 Soziales
gedeckt.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.